Informationen zur Verordnung (EU) Nr. 1907/2006 (REACh)
Stoffe der sogenannten Kandidatenliste (substances of very high concern oder SVHCs)
Gemäß der REACh-Terminologie handelt es sich bei den von der CMC Klebetechnik GmbH hergestellten und vertriebenen Produkten um Erzeugnisse. Einige dieser Erzeugnisse enthalten Stoffe, die auf der Kandidatenliste als SVHCs (substances of very high concern oder besonders besorgniserregende Substanzen) zusammengefasst sind.
Art. 33 der REACh-Verordnung verpflichtet uns dazu, Informationen zu Produkten, die Stoffe der Kandidatenliste enthalten, in der Lieferkette weiterzugeben.
Üblicherweise werden Sie durch eine Bemerkung in Lieferpapieren oder in Datenblättern auf diese Stellungnahme verwiesen:
PDF REACh Stellungnahme deutsch
Dieses Dokument gilt für den letzten Aktualisierungsstand der Kandidatenliste: 27.06.2024 (mit insgesamt 241 Einträgen).