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Lohnbeschichtung


Rahmenbedingungen für Lohnbeschichtungen und Lohnarbeiten

Diese Rahmenbedingungen sind entstanden aus einer Vielzahl von kundenspezifischen Beschichtungen und den daraus gewonnenen Erkenntnissen. Sie dienen dazu, bei möglichst geringem Risiko für beide Vertragsparteien möglichst schnell und kostengünstig das gewünschte Ergebnis zu erzielen. 

Mehr Informationen zu unseren Beschichtungsanlagen und Techniken finden Sie  hier.

Bei Erstbeschichtungen handelt es sich naturgemäß um Versuche mit nicht immer vorhersagbarem Ergebnis. CMC stellt daher nur die typgemäße Funktion der Beschichtungsanlagen sicher, kann aber die Versuchsresultate in keiner Weise garantieren.
 
1. Die gewünschten Eigenschaften der Lohnbeschichtung müssen vom Kunden möglichst genau (ausführliche Frageliste vorhanden) beschrieben werden. Labormuster können als Freigabemuster verwendet werden - die endgültige Beschichtung auf unseren Anlagen kann geringfügig anders ausfallen.
 
2. Die Beistellung muss für uns kostenfrei erfolgen (Frei Haus). Die Rücklieferung erfolgt ab Werk. Das Transportrisiko trägt der Kunde. Bitte Beistellungen muss deutlich als solche kennzeichnet sein - am Besten mit den Kontaktdaten eines Ansprechpartners aus Ihrem Haus. Soweit vorgeschrieben müssen bei den Beistellungen die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter mitgeliefert werden.
 
3. Das beigestellte Material muss faltenfrei und stramm aufgewickelt sein, es darf nicht verzogen sein.
 
4. Das beigestellte Material muss gut am Kern befestigt sein.
 
5. Das beigestellte Material darf nicht mit Trennmitteln behandelt sein (bzw. es muss bei Auftragserteilung mitgeteilt werden).
 
6. Mit Beistellung des Materials zur Beschichtung müssen auch Sicherheitsdatenblätter eingereicht werden (oder die Bestätigung, dass diese nicht notwendig sind).
 
7. Splicestellen müssen soweit möglich vermieden werden. Soweit doch notwendig, sind diese wie folgt auszuführen: Materialbahn Stoß an Stoß, beidseitig großflächig abgeklebt.
 
8. Splicestellen und Fehlstellen sind am Beginn mit einem roten Fähnchen am Bahnrand zu kennzeichnen, das Ende mit einem grünen Fähnchen (Klebeband oä.)
 
9. Vorteilhaft kann ein Vorlauf vor dem Materialanfang aus z.B. Polyesterfolie von etwa 40-50m Länge sein.
 
10. Bei mehreren Rollen darf die Materialbreite nicht schwanken.
 
11. In den meisten Fällen entsteht technisch bedingt Abfall. Dieser ist prozentual umso größer, desto geringere Mengen beschichtet werden. Ein konstanter Restwert an Abfall ( ca. 2-5%) bleibt auch bei großen Bahnlängen und -breiten bestehen.
 
12. Umso größer die Schwankungen in Rollenlänge, -breite oder Materialbeschaffenheit sind, desto größer wird der potentielle Abfall (diskontinuierliche Fertigung)

13. Beim Schneiden des Materials sollte auf eine günstige Schneidteilung geachtet werden.

14. Standardkerngröße ist 3" (in Absprache sind 6" möglich).

15. Das angelieferte Material muss eindeutig gekennzeichnet sein (Typnummer, Charge, Firmenname, etc.).

16. Das beigestellte Material muss sauber sein und so verpackt werden, dass es vor Schmutz und Beschädigung geschützt ist.

17. Die Toleranzen beim Lohnschneiden sind abhängig von Material und Aufmachung und werden ggf. erst nach einem Probeschneiden endgültig festgelegt. Es gelten die Angaben in dem Angebot.

18. Für Lohnbeschichtungen (-arbeiten, z.B. Umlinern) gelten folgende Bedingungen bezüglich des Materialrisikos:

19. Das zu beschichtende Material (Kleber und/oder Folie) wird in unserem Labor auf seine Beschichtbarkeit hin geprüft. Sofern eine Erstbeschichtung (-bearbeitung) auf einer unserer Anlagen in Auftrag gegeben wird, stellt der Beisteller die CMC Klebetechnik bei Nichtgelingen der Beschichtung frei von Ersatzansprüchen bezüglich des eingesetzten Materials (CMC verpflichtet sich, bei erkennbaren Problemen den Schaden zu minimieren). Fertigungskosten werden anteilig berechnet.

Die Schadenersatzansprüche bei Folgebeschichtungen sind begrenzt auf die von uns erbrachte Leistung.

20. Jegliche Änderung an den eingesetzten Produkten oder Verfahren gilt als Neubeauftragung und ist unbedingt anzuzeigen.

21. Bei Lohnbeschichtungen, die vom Kunden 5 Werktage oder später abgesagt werden, werden die tatsächlich angefallenen Kosten in voller Höhe berechnet. Beigestelltes Material muss mindestens 5 Werktage vor dem geplanten Termin angeliefert werden.

22. Sollten Umbaumaßnahmen (z.B. UV-Systeme, zusätzliche Filter) vor Versuchsbeginn an den Anlagen notwendig sein, werden diese nach Aufwand berechnet. Die notwendigen Maßnahmen müssen im Vorfeld technisch geklärt werden. Der Auftraggeber erhält ein Angebot darüber und beauftragt die Umbauten.

23. Bei Miete der Anlagen auf Stundenbasis muss mit einer Stunde Vorbereitungs- und Reinigungszeit gerechnet werden. In der Tagespauschale sind diese Kosten bereits enthalten.

24. Die Entsorgung beigestellter Waren erfolgt soweit möglich kostenneutral über den Abfallentsorger der CMC. Sollten erhebliche Kosten auftreten, werden diese aufschlagfrei weiterberechnet.