Lohnbeschichtung
Rahmenbedingungen für Lohnbeschichtungen und Lohnarbeiten
Diese Rahmenbedingungen sind entstanden aus einer Vielzahl von kundenspezifischen Beschichtungen und den daraus gewonnenen Erkenntnissen. Sie dienen dazu, bei möglichst geringem Risiko für beide Vertragsparteien möglichst schnell und kostengünstig das gewünschte Ergebnis zu erzielen.
Mehr Informationen zu unseren Beschichtungsanlagen und Techniken finden Sie hier.
13. Beim Schneiden des Materials sollte auf eine günstige Schneidteilung geachtet werden.
14. Standardkerngröße ist 3" (in Absprache sind 6" möglich).
15. Das angelieferte Material muss eindeutig gekennzeichnet sein (Typnummer, Charge, Firmenname, etc.).
16. Das beigestellte Material muss sauber sein und so verpackt werden, dass es vor Schmutz und Beschädigung geschützt ist.
17. Die Toleranzen beim Lohnschneiden sind abhängig von Material und Aufmachung und werden ggf. erst nach einem Probeschneiden endgültig festgelegt. Es gelten die Angaben in dem Angebot.
18. Für Lohnbeschichtungen (-arbeiten, z.B. Umlinern) gelten folgende Bedingungen bezüglich des Materialrisikos:
19. Das zu beschichtende Material (Kleber und/oder Folie) wird in unserem Labor auf seine Beschichtbarkeit hin geprüft. Sofern eine Erstbeschichtung (-bearbeitung) auf einer unserer Anlagen in Auftrag gegeben wird, stellt der Beisteller die CMC Klebetechnik bei Nichtgelingen der Beschichtung frei von Ersatzansprüchen bezüglich des eingesetzten Materials (CMC verpflichtet sich, bei erkennbaren Problemen den Schaden zu minimieren). Fertigungskosten werden anteilig berechnet.
Die Schadenersatzansprüche bei Folgebeschichtungen sind begrenzt auf die von uns erbrachte Leistung.
20. Jegliche Änderung an den eingesetzten Produkten oder Verfahren gilt als Neubeauftragung und ist unbedingt anzuzeigen.
21. Bei Lohnbeschichtungen, die vom Kunden 5 Werktage oder später abgesagt werden, werden die tatsächlich angefallenen Kosten in voller Höhe berechnet. Beigestelltes Material muss mindestens 5 Werktage vor dem geplanten Termin angeliefert werden.
22. Sollten Umbaumaßnahmen (z.B. UV-Systeme, zusätzliche Filter) vor Versuchsbeginn an den Anlagen notwendig sein, werden diese nach Aufwand berechnet. Die notwendigen Maßnahmen müssen im Vorfeld technisch geklärt werden. Der Auftraggeber erhält ein Angebot darüber und beauftragt die Umbauten.
23. Bei Miete der Anlagen auf Stundenbasis muss mit einer Stunde Vorbereitungs- und Reinigungszeit gerechnet werden. In der Tagespauschale sind diese Kosten bereits enthalten.
24. Die Entsorgung beigestellter Waren erfolgt soweit möglich kostenneutral über den Abfallentsorger der CMC. Sollten erhebliche Kosten auftreten, werden diese aufschlagfrei weiterberechnet.